Haftpflichtversicherung.
Schutz für Sie und Ihr Vermögen rund um die Uhr.
Mit einer Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung schützen wir Sie und Ihr Vermögen rund um die Uhr. Dieser Schutz bedeutet für Sie konkret: Die Oberösterreichische erfüllt berechtigte Schadenersatzforderungen eines Dritten. Stellt aber jemand nach einem Schaden ungerechtfertigt Forderungen an Sie, werden diese auf unsere Kosten für Sie abgewehrt.
Meine Vorteile bei der Oberösterreichischen
- Mitversicherung erwachsener Kinder in der Privathaftpflicht
bis 25 Jahre, sofern sie sich in Ausbildung befinden
- Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit
bei Schäden aus dem Privatbereich
Die Details zur Haftpflichtversicherung*
Welche Gefahren und Risiken unterscheiden wir?
- Privatbereich: Gefahren des täglichen Lebens einer Privatperson (z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr, beim Freizeitsport, ...)
- Haus- und Grundbesitz: Gefahren aus dem Haus- und Grundbesitz (z. B. mangelhafte Schneeräumung, morsche Bäume, ...)
- Tierhaltung: Gefahren aus der Haltung eines Hundes, Pferdes, ...
- Wasserfahrzeuge: Gefahr aus der Haltung eines Bootes (Motor-, Segel-, Elektroboot)
- Veranstaltungen: Gefahren eines Veranstalters (z. B. Ball, Zeltfest, Maibaumfest, ...)
Die Details zu den einzelnen Produktvarianten finden Sie weiter unten.
Was ist vom Versicherungsschutz umfasst und welche Leistung wird im Schadenfall erbracht?
Die Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Fügen Sie jemandem einen Schaden zu (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung), müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für diesen Schaden leisten. Ob und in welchem Umfang Ersatz geleistet werden muss, legen die Gesetze fest. Wichtigste Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht ist grundsätzlich ein „Verschulden“.
Im Schadenfall erfüllen wir berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Rahmen der AHVB/EHVB insgesamt bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme. Erhebt der Geschädigte unberechtigte Ansprüche, wehren wir diese ab.
Wann kann ich meine Haftpflichtversicherung kündigen?
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum Ablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr kann die Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung erfolgen:
- zum Vertragsablauf oder jedes darauffolgenden Jahres
- zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres
- wegen Risikowegfall oder nach einem Versicherungsfall
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Eigenschäden (auch Schäden von Angehörigen)
- Schäden an Sachen (auch Räumlichkeiten), die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden
- Schäden an Sachen infolge deren Benützung (oder einer sonstigen Tätigkeit)
- Schäden durch Haltung/Verwendung von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Luftfahrtgeräten
- Ansprüche aus Verträgen oder vertraglichen Zusagen
- Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages (Obliegenheiten vor dem Schadenfall) und wenn ein Schaden eingetreten ist (Obliegenheiten nach dem Schadenfall)?
- Sie sind verpflichtet, besonders gefahrdrohende Umstände, deren Beseitigung wir billigerweise verlangen konnten und verlangt haben, innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen
- Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
- Schadenmeldungspflicht (das heißt, jeder Schaden ist uns unverzüglich zu melden)
- Pflicht, uns die Geltendmachung einer Schadenersatzforderung, die Zustellung einer Strafverfügung sowie die Einleitung eines Straf-, Verwaltungsstraf- oder Disziplinarverfahrens anzuzeigen
- Schadenaufklärungspflicht (das heißt, Sie haben uns bei der Schadenermittlung umfassend zu unterstützen)
- Pflicht, den von uns bestellten Anwalt zu bevollmächtigen und ihm die Prozessführung zu überlassen
- Sie sind nicht berechtigt ohne unsere vorherige Zustimmung einen Schadenersatzanspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen
- Unverzügliche Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle bei Personenschäden sowie bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei schuldhafter Verletzung einer dieser Pflichten können wir die Leistung verweigern.
Privathaftpflichtversicherung
Was ist versichert?
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens (ausgenommen betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeiten). Die Privathaftpflichtversicherung wird vorwiegend im Rahmen einer Haushaltsversicherung DaHeim abgeschlossen.
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer
- Der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebensgefährte
- Minderjährige Kinder: Für alle Verträge, die nach dem 19.06.2015 abgeschlossen wurden, bleiben auch volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie in Österreich eine Schulausbildung, Lehre, Studium oder Präsenz- bzw. Zivildienst absolvieren. Achtung: wenn eine dieser Voraussetzungen für Ihr Kind wegfällt droht Verlust des Versicherungsschutzes. Melden Sie dies bitte Ihrem Betreuer oder im Kundenportal.
Wichtiger Hinweis:
Eine „erweiterte Privathaftpflichtversicherung“ bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- weltweiter Geltungsbereich
- Verbesserungen beim Angehörigenausschluss und bei Tätigkeitsschäden
Fragen Sie dazu Ihren Berater!
Veranstalterhaftpflicht
Was ist versichert?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt durch
- Erfüllung berechtigter oder
- Abwehr ungerechtfertigter
Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung bis zur gewählten Versicherungssumme.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Risikobereiche vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, insbesondere für Veranstaltungen gemietete und geliehene Sachen.
Wer ist versichert?
- Der Veranstalter
- Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen wie z.B. Angestellte oder ehrenamtliche Mitarbeiter (Ausnahme: Personen auf Werkvertragsbasis)
Wichtiger Hinweis
Durch die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung gilt eine gesetzliche Pflichtversicherung für die meisten öffentlichen Veranstaltungen, die allgemein beworben werden oder allgemein zugänglich sind.
Der Veranstalter haftet dafür, dass:
die Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen (z.B. Ordnerdienst, Notausgänge, etc.) eingehalten werden
niemand durch die Veranstaltung in seiner Gesundheit und körperlichen Sicherheit beeinträchtigt wird
Haus- und Grundbesitz
Was ist versichert?
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege von Grundstücken oder Gebäuden.
Wer ist versichert?
- Der Grundstücks-/Hauseigentümer und der Grundstücks-/Hausbesitzer
- Der Hausverwalter und der Hausbesorger
- Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln (sofern diese Tätigkeit nicht im Rahmen ihres Berufes oder Gewerbes erfolgt)
Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht wird vorwiegend im Rahmen einer Bündelversicherung (ZuHaus, AmHof, AmLand) abgeschlossen, in der auch eine Gebäudehaftpflicht enthalten ist.
Wasserfahrzeuge
Was ist versichert?
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus der Haltung von Motor-, Segel- oder Elektrobooten.
Wer ist versichert?
- Der Eigentümer
- Der Halter
- Sämtliche Personen, die mit Willen des Halters das Wasserfahrzeug verwenden oder mit dem Wasserfahrzeug befördert werden
Wichtige Hinweise:
- Der Schiffsführer muss die zur Führung des Wasserfahrzeuges behördlich vorgeschriebene Berechtigung besitzen
- In einigen europäischen Ländern wie z. B. in Italien oder Kroatien besteht für Motorboote eine Pflichtversicherung
Tierhaltung
Was ist versichert?
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus der Haltung von Tieren (z. B. der Hund beißt den Briefträger).
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer
- Der jeweilige Verwahrer, Betreuer oder Verfügungsberechtigte.
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (AHVB/EHVB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Unser Produkt Haftpflichtversicherung sichert Sie bestmöglich auch in dieser Situation ab:
Stellen Sie sich vor, Sie schaufeln im Winter wie vorgeschrieben den Gehsteig vor Ihrem Haus nach starkem Schneefall frei. Kurz darauf verletzt sich ein Passant bei einem Sturz und beschuldigt Sie der mangelnden Schneeräumung. Durch Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kümmert sich die Oberösterreichische um diesen Fall und erfüllt berechtigte oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen Ihnen gegenüber ab.
Privathaftpflichtversicherung
Es handelt sich um Gefahren des täglichen Lebens, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss. Es darf sich dabei aber nicht um völlig ungewöhnliche Gefahren handeln.
Die Grenze ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Tätigkeit - wegen der mit ihr verbundenen Gefahr - von einem durchschnittlich verständigen Menschen vernünftiger Weise nicht mehr ausgeübt würde (z. B. bewusstes Einlassen in eine Schlägerei oder Rauferei). Nicht versichert bleiben betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeiten.
Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?
Hier unterscheidet sich eine Haftpflichtversicherung ganz wesentlich von anderen Versicherungen wie z. B. einer Gebäude-Feuerversicherung. Bei der Feuerversicherung soll die Versicherungssumme dem Wert des versicherten Gebäudes entsprechen. Der mögliche Schadenbedarf einer Haftpflichtversicherung lässt sich dagegen rechnerisch leider nicht ermitteln.
In der Praxis wird meist unter Berücksichtigung der persönlichen Risikosituation und gemachter Schadenerfahrungen eine Summe festgelegt. Der Versicherer leistet dann bis zur Höhe dieser vereinbarten Versicherungssumme. Hierbei ist zu beachten, dass der Verursacher eines Schadens grundsätzlich in voller Höhe haftet. Besteht im Schadenfall dann keine entsprechende Absicherung, muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden.
Fragen Sie Ihren Berater nach höheren Versicherungssummen!