Pensionsrechner
Der Pensionsrechner erstellt eine Prognoseberechnung über Ihre zukünftigen Pensionswerte zur Alterspension, zur Berufsunfähigkeitspension und zur Korridorpension vor dem regulären Pensionsalter. Die Ergebnisse werden als Netto- und Bruttopensionswerte dargestellt.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Aufgrund von Annahmen, welche die Zukunft betreffen (angenommene jährliche Gehaltsteigerungen,…) sowie Anwendung der aktuell gültigen sozial- und steuerrechtlichen Regelungen, handelt es sich bei allen Berechnungen und Werten um unverbindliche Richtwerte. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungen und Werte wird keinerlei Gewähr übernommen. Es gilt jedoch: mit jedem vergangenen Jahr, und somit weniger in die Zukunft zu prognostizierenden Jahren, wird die Prognoseberechnung „genauer“ – das ist der große Vorteil des Pensionskontos und der Prognoseberechnungen aus diesem. Bei der Errechnung der Nettobezüge wurden die aktuell gültigen etwaig zustehenden Pauschalbeträge für Werbungskosten sowie der derzeit jeweils in Geltung stehende Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt. Bei der Berechnung der Nettopensionen wurde, sofern dieser zusteht, der derzeit gültige Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt. Alle Prognoseberechnungen gehen davon aus, dass zum berechneten Pensionsstichtag die erforderlichen Versicherungsjahre sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihren gesetzlichen Pensionen kann Ihnen ausschließlich Ihr zuständiger Pensionsversicherungsträger geben!
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